Die Regeltabellen sind aus den amtlichen Texten übertragen und werden bei jeder Änderung mit ihnen abgeglichen. Das Tool unterstützt Sie; lesen Sie seine Hinweise, bevor Sie ein Etikett für den Verkauf drucken.

CLP-Gefahrenhinweise und Piktogramme

Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.

Jedes Kennzeichnungselement, das die Tools für Kerzen und Raumdüfte drucken, mit einer eigenen Seite: die Gefahrenhinweise ihrer Tabelle, der Satz EUH208 und die Piktogramme, jeweils mit der Gefahrenklasse dahinter, dem Signalwort und dem, was sie von der Verpackung verlangen. Im deutschen Wortlaut der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und mit ihr abgeglichen, für die EU, Großbritannien und Nordirland.

Piktogramme

Physikalische Gefahren

HinweisWortlautGefahren­klasse und -kategorieSignalwortPiktogramm
H224Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbarEntzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1GefahrGHS02
H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbarEntzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2GefahrGHS02
H226Flüssigkeit und Dampf entzündbarEntzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3AchtungGHS02

Gesundheitsgefahren

HinweisWortlautGefahren­klasse und -kategorieSignalwortPiktogramm
H301Giftig bei VerschluckenAkute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 3GefahrGHS06
H302Gesundheitsschädlich bei VerschluckenAkute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4AchtungGHS07
H311Giftig bei HautkontaktAkute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 3GefahrGHS06
H312Gesundheitsschädlich bei HautkontaktAkute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 4AchtungGHS07
H331Giftig bei EinatmenAkute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 3GefahrGHS06
H332Gesundheitsschädlich bei EinatmenAkute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 4AchtungGHS07
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere AugenschädenÄtz-/Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1, Unterkategorien 1A, 1B, 1CGefahrGHS05
H315Verursacht HautreizungenVerätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2AchtungGHS07
H318Verursacht schwere AugenschädenSchwere Augenschädigung/Augenreizung, Gefahrenkategorie 1GefahrGHS05
H319Verursacht schwere AugenreizungSchwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2AchtungGHS07
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachenSensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1BAchtungGHS07
H334Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachenSensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1BGefahrGHS08
H370Schädigt die OrganeSpezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1GefahrGHS08
H335Kann die Atemwege reizenSpezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, AtemwegsreizungAchtungGHS07
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachenSpezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende WirkungenAchtungGHS07
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich seinAspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1GefahrGHS08

Umweltgefahren

HinweisWortlautGefahren­klasse und -kategorieSignalwortPiktogramm
H400Sehr giftig für WasserorganismenAkut gewässergefährdend, Kategorie 1AchtungGHS09
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger WirkungChronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1AchtungGHS09
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungChronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 2KeinesGHS09
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungChronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 3KeinesKeines
H413Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger WirkungChronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 4KeinesKeines

Ergänzende Informationen

EUH208: „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen“. Für ein Gemisch, das nicht als sensibilisierend eingestuft ist, aber einen sensibilisierenden Stoff ab der Konzentration in Tabelle 3.4.6 enthält (Anhang II Abschnitt 2.8).

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhänge I, II, III und V, Artikel 17, 18, 20 und 26; dazu dieselben Bestimmungen in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law, legislation.gov.uk). Die Tabellen sind die der Tools, damit Seiten und Etiketten nicht voneinander abweichen. Das ist der Teil der CLP-Verordnung, auf den ein Etikett für Kerzen oder Raumdüfte zurückgreift, nicht die ganze Verordnung.