CLP-Gefahrenhinweise / GHS07
GHS07: das Piktogramm „Ausrufezeichen“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
GHS07 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Ausrufezeichen“ (Anhang V Abschnitt 2.3). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:
- Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4: H302, „Gesundheitsschädlich bei Verschlucken“
- Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 4: H312, „Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt“
- Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 4: H332, „Gesundheitsschädlich bei Einatmen“
- Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2: H315, „Verursacht Hautreizungen“
- Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2: H319, „Verursacht schwere Augenreizung“
- Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B: H317, „Kann allergische Hautreaktionen verursachen“
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, Atemwegsreizung: H335, „Kann die Atemwege reizen“
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen: H336, „Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen“
Rangfolge
Würde ein Etikett mehr als ein Piktogramm tragen, entfallen nach Artikel 26 Absatz 1 einige:
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS06“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht.
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe c: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe d: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS08“ für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung.
Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitt 2.3, Artikel 26 Absatz 1
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.