CLP-Gefahrenhinweise / GHS08
GHS08: das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
GHS08 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ (Anhang V Abschnitt 2.4). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:
- Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B: H334, „Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen“
- Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1: H370, „Schädigt die Organe“
- Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1: H304, „Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein“
Rangfolge
Würde ein Etikett mehr als ein Piktogramm tragen, entfallen nach Artikel 26 Absatz 1 einige:
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe d: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS08“ für Sensibilisierung der Atemwege gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Sensibilisierung der Haut oder Haut- und Augenreizung.
Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitt 2.4, Artikel 26 Absatz 1
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.