CLP-Gefahrenhinweise / GHS09
GHS09: das Piktogramm „Umwelt“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
GHS09 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Umwelt“ (Anhang V Abschnitt 3.1). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:
- Akut gewässergefährdend, Kategorie 1: H400, „Sehr giftig für Wasserorganismen“
- Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1: H410, „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“
- Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 2: H411, „Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“
Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitt 3.1, Artikel 26 Absatz 1
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.