CLP-Gefahrenhinweise / GHS05
GHS05: das Piktogramm „Ätzwirkung“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
GHS05 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Ätzwirkung“ (Anhang V Abschnitte 1.5 und 2.2). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1, Unterkategorien 1A, 1B, 1C: H314, „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“
- Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Gefahrenkategorie 1: H318, „Verursacht schwere Augenschäden“
Rangfolge
Würde ein Etikett mehr als ein Piktogramm tragen, entfallen nach Artikel 26 Absatz 1 einige:
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe c: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS05“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht für Haut- oder Augenreizung.
Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitte 1.5 und 2.2, Artikel 26 Absatz 1
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.