Die Regeltabellen sind aus den amtlichen Texten übertragen und werden bei jeder Änderung mit ihnen abgeglichen. Das Tool unterstützt Sie; lesen Sie seine Hinweise, bevor Sie ein Etikett für den Verkauf drucken.

CLP-Gefahrenhinweise / GHS05

GHS05: das Piktogramm „Ätzwirkung“

Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.

GHS05 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Ätzwirkung“ (Anhang V Abschnitte 1.5 und 2.2). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:

Rangfolge

Würde ein Etikett mehr als ein Piktogramm tragen, entfallen nach Artikel 26 Absatz 1 einige:

Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitte 1.5 und 2.2, Artikel 26 Absatz 1
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen

Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.