CLP-Gefahrenhinweise / GHS06
GHS06: das Piktogramm „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
GHS06 ist das CLP-Gefahrenpiktogramm mit dem Symbol „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ (Anhang V Abschnitt 2.1). Unter den Gefahrenklassen, die die Tools für Kerzen und Raumdüfte abdecken, steht es auf dem Etikett bei:
- Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 3: H301, „Giftig bei Verschlucken“
- Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 3: H311, „Giftig bei Hautkontakt“
- Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 3: H331, „Giftig bei Einatmen“
Rangfolge
Würde ein Etikett mehr als ein Piktogramm tragen, entfallen nach Artikel 26 Absatz 1 einige:
- Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b: Muss mit dem Gefahrenpiktogramm „GHS06“ gekennzeichnet werden, so erscheint das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ nicht.
Das Piktogramm ist ein schwarzes Symbol auf weißem Grund in einer roten Raute. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte zeichnen es nach der amtlichen GHS-Grafik der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das Symbol ist in Großbritannien und Nordirland dasselbe.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang V Abschnitt 2.1, Artikel 26 Absatz 1
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.