CLP-Gefahrenhinweise / EUH208
EUH208: „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen“
Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für Ihr Etikett bleiben Sie verantwortlich.
EUH208 ist der ergänzende CLP-Satz „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen“. Er steht auf dem Etikett eines Gemischs, das selbst nicht als sensibilisierend eingestuft ist, aber einen sensibilisierenden Stoff ab der Konzentration in Tabelle 3.4.6 von Anhang I enthält: bei einem hautsensibilisierenden Stoff 0,1 % (Kategorie 1 oder Unterkategorie 1B) oder 0,01 % (Unterkategorie 1A). So steht es in Anhang II Abschnitt 2.8.
Wie der Satz auf dem Etikett lautet
Die Wörter in Klammern werden durch die Namen der Stoffe ersetzt. Eine Kerze mit drei sensibilisierenden Duftstoffen trägt etwa diese Zeile:
Enthält Linalool, Geraniol, Citronellol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Die Namen stammen aus dem Sicherheitsdatenblatt oder den CLP-Angaben Ihres Lieferanten. Die Tools für Kerzen und Raumdüfte setzen die Zeile aus den sensibilisierenden Stoffen zusammen, die Sie eingeben.
Wenn das Gemisch selbst als sensibilisierend eingestuft ist
Dann gilt stattdessen H317 mit Piktogramm und Signalwort, und die verantwortlichen Stoffe werden im Produktidentifikator genannt (Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe b). Jeder weitere sensibilisierende Stoff ab der Konzentration in Tabelle 3.4.6 wird trotzdem auf dem Etikett genannt (Anhang II Abschnitt 2.8, zweiter Absatz).
In Großbritannien, Nordirland und der EU
Abschnitt 2.8 lautet im britischen Text gleich; ein Etikett für Großbritannien trägt dieselbe Zeile auf Englisch, und Nordirland folgt dem EU-Text. In der EU wird das Etikett in der Amtssprache jedes Landes verfasst, in dem das Produkt verkauft wird (Artikel 17 Absatz 2).
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, deutsche Sprachfassung: Anhang II Abschnitt 2.8, Anhang I Tabelle 3.4.6, Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe b, Artikel 17 Absatz 2
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der für Großbritannien geltenden Fassung (assimilated law), legislation.gov.uk: dieselben Bestimmungen
Dieselben Texte, aus denen unsere Regeltabellen übertragen und mit denen sie abgeglichen werden. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.