Ratgeber / Wax Melts
Brauchen Wax Melts ein CLP-Etikett?
Veröffentlicht am 5. Oktober 2026; Stand der Regeln: 25. September 2026. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung, kein Rechtsrat.
Ja, wenn das Duftwachs bei dem Duftölanteil, den Sie verwenden, als gefährlich eingestuft ist oder die Zeile EUH208 braucht und in einer Verpackung verkauft wird. Das ist der Maßstab, den Artikel 17 Absatz 1 der CLP-Verordnung an jedes eingestufte Gemisch anlegt; Artikel 25 Absatz 6 und Anhang II Abschnitt 2.8 fügen den Fall EUH208 hinzu. Und ein Duftwachs (Wax Melt) ist ein Gemisch: Wachs plus Duftöl, dazu Farbstoff, wenn Sie welchen zugeben. Ob Ihres eingestuft ist, entscheiden die Einstufungsdaten Ihres Duftöllieferanten für Ihren Anteil, nicht die Tatsache, dass es keinen Docht hat. Derselbe Text gilt in Großbritannien nach GB CLP.
Warum Duftwachs erfasst ist
Die CLP-Verordnung gilt für Gemische, und Artikel 2 Nummer 8 definiert ein Gemisch als eines, das aus zwei oder mehr Stoffen besteht. Artikel 4 Absatz 4 bestimmt dann, dass die Lieferanten eines als gefährlich eingestuften Gemisches gewährleisten, dass es vor dem Inverkehrbringen gemäß den Titeln III und IV gekennzeichnet und verpackt wird, und Artikel 17 Absatz 1 zählt auf, was dieses Etikett trägt. „Inverkehrbringen“ definiert Artikel 2 Nummer 18 als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte; eine Probe, ein Geschenk oder ein Tausch zählt also ebenso wie ein Verkauf.
Nichts in diesen Artikeln unterscheidet eine Kerze von einem Duftwachs. Eine Kerze hat einen Docht, ein Duftwachs nicht, aber Wachs und Duft sind dieselbe Art von Gemisch, und die Frage ist immer nur, ob dieses Gemisch eingestuft ist.
Was über die Einstufung entscheidet
Die CLP-Daten oder das Sicherheitsdatenblatt Ihres Duftöllieferanten geben die Einstufung des Duftes in Wachs bei einem oder mehreren Anteilen an. Drei Ergebnisse sind bei Duftwachs häufig:
- Sensibilisierung der Haut (H317). Nach Anhang I Abschnitt 3.4.3.3.1 ist ein Gemisch als hautsensibilisierend einzustufen, wenn mindestens ein Bestandteil, der als hautsensibilisierend eingestuft ist, den Grenzwert in Tabelle 3.4.5 erreicht oder übersteigt: 1,0 % für einen Stoff der Kategorie 1 oder der Unterkategorie 1B, 0,1 % für die Unterkategorie 1A. Auf das Etikett kommen dann das Piktogramm (GHS07), das Signalwort „Achtung“ und H317.
- EUH208 ohne Piktogramm. Anhang II Abschnitt 2.8 gilt für ein Gemisch, das nicht als sensibilisierend eingestuft ist, aber einen sensibilisierenden Stoff mindestens in der niedrigeren Konzentration nach Tabelle 3.4.6 enthält: 0,1 % für Kategorie 1 oder 1B, 0,01 % für 1A. Sein Etikett muss folgenden Hinweis tragen: EUH208 „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Ein Duftwachs ohne Piktogramm kann also trotzdem ein Etikett brauchen: Dass kein Piktogramm nötig ist, heißt nicht, dass kein Etikett nötig ist.
- Gewässergefährdung. Viele Duftstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft. Chronisch 1 und 2 bringen das Piktogramm GHS09 und H410 oder H411 mit; Chronisch 3 (H412) fügt einen Hinweis ohne Piktogramm hinzu.
Weil die Grenzwerte Anteile am fertigen Produkt sind, kann ein Duftwachs mit 10 % Duftöl eingestuft sein, wo derselbe Duft mit 6 % in einer Kerze es nicht war. Das Dokument des Lieferanten für den Anteil, den Sie tatsächlich verwenden, ist die Grundlage; das Etikett folgt daraus.
Was auf das Etikett gehört
Artikel 17 Absatz 1 verlangt für ein eingestuftes Gemisch: Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten; die Nennmenge; die Produktidentifikatoren; und, wo zutreffend, die Gefahrenpiktogramme, das Signalwort, die Gefahrenhinweise, die Sicherheitshinweise und einen Abschnitt für ergänzende Informationen, in den EUH208 und, in der EU und in Nordirland, der UFI gehören. Der Ratgeber zu CLP-Etiketten für Kerzen in der EU geht jedes Element und die Größen durch, ebenso der Ratgeber für das Vereinigte Königreich (auf Englisch). Eine Regel gilt, bevor Sie ein Produkt benennen: Artikel 25 Absatz 4 verbietet „ungiftig“, „unschädlich“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“ und alle sonstigen Angaben, die darauf hinweisen, dass das Gemisch nicht gefährlich ist, überall auf dem Etikett und der Verpackung.
Wo sich Duftwachs von Kerzen unterscheidet
- Das Etikett gehört auf die Verpackung, nicht auf das Duftwachs. Eine Klappschale, ein Beutel oder eine Schachtel ist die Verpackung, die das Gemisch unmittelbar enthält, und dorthin setzt Artikel 31 Absatz 1 das Etikett. Für Schachteln mit mehreren Duftwachsstücken und für sehr kleine Packungen gelten eigene Regeln; siehe Wohin gehört das CLP-Etikett bei Wax Melts?
- Kleine Packungen dürfen einige Hinweise weglassen, H317 nie. Nur wenn sich das vollständige Etikett nicht einmal auf einem Anhänger oder einer äußeren Verpackung anbringen lässt (Artikel 29 Absatz 2), darf eine Verpackung mit nicht mehr als 125 ml nach Anhang I Abschnitt 1.5.2.1 die Gefahren- und Sicherheitshinweise für Haut- und Augenreizung sowie für akute Gewässergefährdung der Kategorie 1 und chronische Gewässergefährdung der Kategorien 1 oder 2 weglassen; bei chronischer Gewässergefährdung der Kategorie 3 oder 4 (H412, H413) dürfen nur die Sicherheitshinweise entfallen. Die Sensibilisierung der Haut steht auf keiner der beiden Listen; H317 und die zugehörigen Sicherheitshinweise bleiben also, wie klein die Packung auch ist. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Wohin gehört das CLP-Etikett bei Wax Melts?
- Der Anteil ist meist höher. Duftwachs wird üblicherweise mit einem höheren Duftölanteil gegossen als Kerzen, und genau dann kann sich die Einstufung ändern. Siehe Ändert ein anderer Duftölanteil das CLP-Etikett?
- Die UFI-Regel hängt von der Region ab. EU und Nordirland: ein UFI, wenn das Duftwachs wegen einer Gesundheitsgefahr oder einer physikalischen Gefahr eingestuft ist. Großbritannien: keiner. Siehe Brauche ich einen UFI, um Kerzen in der EU zu verkaufen? und die Antwort für das Vereinigte Königreich (auf Englisch).
Wann ein Duftwachs kein CLP-Etikett braucht
Ein Duftwachs, das nicht als gefährlich eingestuft ist und auch EUH208 nicht auslöst, fällt nicht unter Artikel 17 Absatz 1. Reines, unparfümiertes Wachs allein hat nichts, was einzustufen wäre. Sobald Duft hineinkommt, beantworten die Daten des Lieferanten für Ihren Anteil die Frage, und die sichere Gewohnheit ist, den Schluss, dass kein CLP-Etikett nötig ist, auf eine Stelle in diesem Dokument zu stützen, auf die Sie zeigen können, statt ihn anzunehmen.
Weitere Fragen
Ist Duftwachs ein Gemisch oder ein Erzeugnis, das CLP nicht erfasst?
Artikel 2 Nummer 8 definiert ein Gemisch als Gemisch oder Lösung aus zwei oder mehr Stoffen, und genau das ist Duftwachs. Artikel 2 Nummer 9 behält das Wort Erzeugnis einem Gegenstand vor, dessen spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt seine Funktion in größerem Maße bestimmt als seine chemische Zusammensetzung. Ein Duftwachs wird geschmolzen: Seine Funktion ergibt sich aus dem, woraus es besteht, und die Form verschwindet beim Gebrauch. Unsere Tools behandeln Duftwachs als Gemisch, und die Einstufungsdaten, die Sie von einem Duftöllieferanten erhalten, beruhen auf derselben Grundlage.
Braucht Duftwachs, das ich verschenke oder als Probe verschicke, das Etikett?
Ja, wenn es eingestuft ist. Artikel 2 Nummer 18 definiert das Inverkehrbringen als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Eine kostenlose Probe, eine Zugabe zu einer Bestellung oder ein Tausch auf einem Markt stellt das Duftwachs Dritten bereit.
Darf ich das CLP-Etikett meiner Kerze auf Duftwachs mit demselben Duft verwenden?
Nur wenn das Duftwachs dieselbe Einstufung hat, und oft hat es sie nicht, weil Duftwachs meist mit einem höheren Duftölanteil gegossen wird als die Kerze. Die Einstufung, und damit das Etikett, folgt dem Anteil. Sehen Sie in den Daten des Lieferanten für den Anteil des Duftwachses nach, statt die der Kerze weiterzuverwenden; die Seite zum Duftölanteil erklärt, was sich ändert.
Brauchen Wax Melts einen UFI?
In der EU und in Nordirland ja, wenn das Duftwachs wegen einer Gesundheitsgefahr oder einer physikalischen Gefahr eingestuft ist, und die Sensibilisierung der Haut ist eine Gesundheitsgefahr; ein Duftwachs, das nur als gewässergefährdend eingestuft ist, braucht keinen. In Großbritannien gibt es seit dem 1. Januar 2024 keinen UFI und keine Mitteilungspflicht gegenüber Giftinformationszentren. Die UFI-Seite behandelt beides.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung vom 01.07.2026, CELEX 02008R1272, deutsche und englische Sprachfassung: Artikel 2 Nummern 8, 9 und 18, Artikel 4 Absatz 4, Artikel 17 Absatz 1, Artikel 25 Absätze 4 und 6; Anhang I Abschnitt 3.4.3.3 mit Tabellen 3.4.5 und 3.4.6; Anhang II Abschnitt 2.8
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der in Großbritannien geltenden Fassung („assimilated law“), dieselben Artikel und Abschnitte der Anhänge, legislation.gov.uk, Textstand 21. Mai 2026
- Anhang VIII der CLP-Verordnung (deutsche und englische Sprachfassung), Teil A Abschnitte 1.1 und 3.1 (UFI-Pflicht in der EU und in Nordirland); SI 2023/1344, reg. 2(2), und der „Retained EU Law (Revocation and Reform) Act 2023“, Schedule 1 Part 2 (keine UFI-Pflicht in Großbritannien)
Die Texte, auf denen diese Antwort beruht. Ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung, kein Rechtsrat; für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.