Duftstoff-Allergene / Hexamethylindanopyran
Hexamethylindanopyran
Hexamethylindanopyran muss in der EU und in Nordirland angegeben werden, steht aber nicht auf der Liste für Großbritannien: Großbritannien behält die ältere, kürzere Liste und hat die Verordnung (EU) 2023/1545 nicht übernommen.
Identität
| Name in der Liste der Bestandteile | Hexamethylindanopyran |
|---|---|
| CAS-/EG-Nummer | 1222-05-5 / EG 214-946-9 |
| Eintrag in Anhang III (EU) | 336 |
Der Stoff wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1545 in die EU-Liste aufgenommen; Erzeugnisse, deren Etiketten nach den bekannten 26 (2023 noch 24 geltenden) Stoffen erstellt wurden, müssen womöglich neu etikettiert werden.
Wann der Stoff auf dem Etikett stehen muss
Hexamethylindanopyran kann als Bestandteil ätherischer Öle oder Duftmischungen enthalten sein. Der Stoff muss einzeln in der Liste der Bestandteile genannt werden, wenn seine Gesamtkonzentration im fertigen Erzeugnis in Mitteln, die auf der Haut verbleiben (Lotionen, Balsame), 0,001 % oder in abzuspülenden Mitteln (Seife, Duschgel) 0,01 % überschreitet, zusammengezählt über alle Duftquellen des Rezepts. Darunter bleibt er im Sammelbegriff „Parfum“.
Die Liste der Bestandteile trägt auch auf einem deutschen Etikett die englische Überschrift „Ingredients“: So steht es in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g, in jeder Sprachfassung.
Vereinigte Staaten: Eine Einzelangabe von Duftstoff-Allergenen gilt dort noch nicht (die Regeln nach MoCRA stehen aus); Duftstoffe werden zusammen als „Fragrance“ angegeben.
Häufige Fragen
Muss ich Hexamethylindanopyran auf meinem Etikett angeben?
Hexamethylindanopyran muss in der EU und in Nordirland angegeben werden, steht aber nicht auf der Liste für Großbritannien: Großbritannien behält die ältere, kürzere Liste und hat die Verordnung (EU) 2023/1545 nicht übernommen. Der Stoff muss einzeln genannt werden, sobald er 0,001 % eines Mittels, das auf der Haut verbleibt, oder 0,01 % eines abzuspülenden Mittels überschreitet, zusammengezählt über alle Duftquellen des Rezepts. Darunter bleibt er im Sammelbegriff „Parfum“.
Welche CAS-Nummer hat Hexamethylindanopyran?
Hexamethylindanopyran ist unter CAS 1222-05-5 geführt (EG 214-946-9), Anhang III Eintrag 336.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission (ABl. L 188 vom 27.7.2023), mit ihren späteren Berichtigungen, Anhang (EUR-Lex)
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g (konsolidierte Fassung vom 18.05.2026) (EUR-Lex)
Aus den oben verlinkten amtlichen Texten übertragen und mit ihnen abgeglichen; ein Nachschlagewerk zur Kennzeichnung, keine Sicherheitsbewertung. Für die Kennzeichnung Ihres Produkts bleiben Sie verantwortlich.
Stand der Regeltabellen: 25. September 2026.